Steuerberatung
Stratmann

Rechtssicher Steuern sparen!
Wir sehen Ihr Unternehmen als Gesamtkonzept!

über 20 Jahre Erfahrung davon 12 Jahre bei der KPMG mehr als 150 zufriedene Kunden
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Seminar/Fortbildung:
Steuertipps für Hebammen
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Unser Leistungsspektrum

Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens
an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht,
Steuern rechtssicher zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.
Günter Stratmann
Diplom-Kaufmann & Steuerberater

Was für ein Steuertyp sind Sie?

Der Pflichtbewusste
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Private Steuererklärung
Der Aufmerksame
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Private Steuererklärung
  • Altersvorsorgeplanung
  • Betriebsprüfung
  • Einspruchs- & Klageverfahren
Der Erfolgsorientierte
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Jahresabschluss (Steuerbilanz & Handelsbilanz)
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Private Steuererklärung
  • Altersvorsorgeplanung
  • Betriebsprüfung
  • Einspruchs- & Klageverfahren
  • Existenzgründung & Umwandlung von Unternehmen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Umsatz- und Kostenplanungen, Rentabiltiätsrechnungen
  • Nachfolgeplanung
  • Testamentsvollstreckung

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Unsere Partner

Unsere Vorteile
Qualität – Kompetenz – Vertrauen

Betriebsprüfung

Gerne vertreten wir Sie im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Wir bereiten für Sie die Prüfungsgebiete steuerrechtlich auf und stellen die von der Finanzverwaltung gewünschten Unterlagen, Berechnungen & elektronischen Daten zusammen. Wir begleiten und beraten Sie während der Prüfung, führen mit Ihnen die Abschlussbesprechung durch, prüfen für Sie anschließend die Steuerbescheide und führen für Sie bei steuerrechtlichen Problemen das Rechtsbehelfs- und ggf. auch das Finanzgerichtsverfahren.

Experten im Online-Handel

Eines unserer Ziele ist es, in der EDV "up to date" zu sein. Aufgrund einer gut ausgerichteten EDV betreuen wir Mandanten mit Online-Shops, insbesondere wenn monatlich z.B. mehr als 10.000 Geschäftsvorfälle schnell eingelesen werden müssen. Wenn man weiß, wie aufwendig manuelle Abwicklungen und Datenerfassungen sind, dann schätzt man um so mehr eine ausgereifte hardware- und softwareausgerichtete EDV, die in der Lage ist, zeitnah entscheidungsrelevante betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- & Saldenlisten, Kostenrechnungen, Debitoren- & Kreditorenlisten zu erstellen!
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Technisch auf dem neusten Stand

Durch unsere EDV sind wir in der Lage, Prozesse schnell zu automatisieren. Darunter fällt auf der Basis geeigneter Schnittstellen das automatische Einlesen Ihrer Geschäftsvorfälle, insbesondere Ihrer Bankbewegungen, der Rechnungsausgänge, Rechnungseingänge und der Lohnbuchhaltungsdaten. Die Software führen wir im System der DATEV.

Dozententätigkeit und Fortbildungen

Durch Dozentenstelltätigkeiten bei Versicherungsgesellschaften und im Hebammenwesen, sowie durch jährliche Fortbildungen aller Mitarbeiter und Datenbankanbindungen erreichen wir sowohl im Allgemeinen als auch im Speziellen nach der neuesten Rechtslage zu arbeiten.
Das heißt für Sie: Qualität & Rechtssicherheit!

Mandantenorientiertes Dienstleistungsangebot

Natürlich bieten wir Ihnen als Steuerberater das normale Portfolio an. Jedoch haben wir im Laufe der Zeit die Notwendigkeit in den unterschiedlichsten Bereichen gesehen. Wir unterstützen u.a. erfolgreich Hebammen, Ärzte, sonstige freie Berufe, Handwerksunternehmen, Online-Händler sowie Arbeitnehmer, Vermieter und Rentner in der rechtssicheren Steuerberatung. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein persönliches und für Sie geeignetes Dienstleistungskonzept vorstellen zu dürfen!

Interim-Management

Sie planen eine Restrukturierung Ihres Unternehmens, eine Nachfolge, oder es fehlt übergangsweise eine Unterstützung, die alle Zahlen im Blick hat und zukunftsentscheidende Daten vorbereitet, oder gewisse Bereiche Ihres Unternehmens outsourct? Wir möchten Ihnen helfen und erarbeiten für Sie auch hier ein entsprechendes betriebswirtschaftliches oder steuerlich relevantes Gesamtkonzept.

Unternehmens- & Existenzgründungsberatung

Wir sind Ihr Partner, wenn es in Ihrem Unternehmen um Liquiditäts- und Gewinnoptimierung geht. Sowohl bei internen Entscheidungen als auch bei Fragen der Profitabilität stehen wir Ihnen mit betriebswirtschaftlichen Alternativen zur Seite. Manchmal sind es die kleinen Hebel, die umgelegt werden müssen, damit der Erfolgskurs wieder eingeschlagen wird! Aber auch ein gutes Unternehmenskonzept in der Existenzgründungsphase sichert Ihre Zukunft. Gerade in dieser Phase benötigen Sie ein entsprechendes Coaching.

Kundenreferenzen

Aktuelles

Mar
Umsatzsteuerliche Maßnahmen zum Ausbau von PV-Anlagen
Ende des letzten Jahres wurde das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Förderung des weiteren Ausbaus von PV-Anlagen. Durch Vereinfachungen bei der Installation und dem Betrieb sollen Anreize für die Bürger geschaffen werden.Dazu gehört der sog. Nullsteuersatz, also der Wegfall von Umsatzsteuer. Der Käufer einer PV-Anlage muss dadurch diese nicht mehr zahlen, kann sich im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer durch das Finanzamt erstatten lassen. Der Nullsteuersatz gilt für PV-Anlagen, die nach dem 1.1.2023 vollständig geliefert bzw. vollständig installiert sind. Das Datum der Bestellung ist dabei unerheblich. Profitieren können davon Steuerpflichtige, die sich eine PV-Anlage auf oder in die Nähe eines Wohngebäudes installieren lassen. Dies gilt dann für alle Komponenten der Anlage, wie die Module, den Batteriespeicher oder auch die Wechselrichter. Der Leistungswert der jeweiligen Anlage ist bei der Umsatzsteuer nicht ausschlaggebend.Die Käufer von PV-Anlagen könnten so auch durch günstigere PV-Anlagen profitieren, da Händler und Handwerker die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich weitergeben sollen. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Steuerpflichtige sollten allerdings beachten, dass sie mit der Einspeisung des Stroms aus ihrer PV-Anlage Unternehmer sind. Eine Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt ist deshalb unbedingt erforderlich.Beachten Sie: eine rückwirkende Änderung mit dem Nullsteuersatz auf bereits vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommene PV-Anlagen ist nicht möglich. Mehr Informationen zu dem Gesetz erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de - Service - FAQ-Glossar.

Ihr Ansprechpartner

Günter Stratmann Diplom-Kaufmann & Steuerberater

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Falls Sie noch Fragen haben, die einer Klärung bedürfen
oder Sie ein Beratungsgespräch wollen, dann kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Telefon: 0 2041 - 77 99 89-0
E-Mail: info@steuerberatung-stratmann.de



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